1. Allgemeine Bestimmungen
a. Alle Hunde, die zur Zucht verwendet werden sollen, müssen einen gültigen Ahnennachweis von einem Rassehundezuchtverband besitzen.
b. Die Angaben im Ahnenpass müssen geprüft sein.
c. Der Rassehundeverband muss vom VRD e.V. Köln anerkannt sein.
d. Im Zweifelsfalle entscheidet der Vorstand des VDR e.V. Köln.
e. Vor dem Deckakt muss der Hund durch einen Formrichter zuchttauglich geschrieben worden sein. Dieses hat auf einer Zuchtschau des VDR e.V. Köln zu geschehen und ist durch den Formrichter auf dem Formblatt 1 (Zuchttauglichkeitserklärung) durch Unterschrift und Stempel zu bestätigen.
f. In Einzelfällen, nach vorheriger Rücksprache mit dem Zuchtbuchamt des VDR, kann eine Zuchttauglichkeit auch außerhalb der Zuchtschauen erfolgen. Diese Zuchttauglichkeit kann aber ebenfalls nur durch einen Formrichter bestätigt werden.
g. Die Zuchttauglichkeitseintragung in den Ahnennachweis kann nur vom Zuchtbuchamt des VDR e.V. Köln erfolgen.
h. Es dürfen nur gleiche Rassen gepaart werden, wobei Größe und Farbschläge streng zu beachten sind.
j. Bei Hündinnen kann beim Erstwurf, falls diese noch nicht zuchttauglich geschrieben wurde, in Einzelfällen nachträglich die Zuchttauglichkeit erfolgen. Die Zuchttauglichkeitsbescheinigung muss vor der Wurfabnahme erfolgen, in diesem Fall muss aber vorher die Zustimmung des VDR Zuchtbuchamtes eingeholt werden. Bei Hündinnen über 50 cm Stockmaß muss außerdem der HD- Befund vorliegen.
k. Zuchtrüden müssen vor dem ersten Sprung für zuchttauglich erklärt werden. Ausnahmen nur wie unter Punkt j.
i. Bei allen Rassehunden mit einem Stockmaß über 45 cm muss ein HD- Befund vorgelegt werden! Die HD- Röntgung kann ab dem vollendeten 14. Lebensmonat erfolgen. Für Hunde, die zum Zeitpunkt der HD- Röntgung nicht gechipt sind, muss die Chipung vom Tierarzt vorgenommen werden. Die Chip- Nr. muss auf der Röntgenplatte eingetragen werden.
2. Zuchtalter und Zuchtverwendung
a. Hündinnen können bei Eintritt der zweiten Hitze belegt werden. Das Mindestalter beträgt bei Kleinhunden 12 Monate und bei Großhunden 14 Monate. Dabei ist zu beachten, dass die Hündinnen ausreichend entwickelt sind. In der Regel sollte die Hündin nur einen Wurf pro Jahr haben. Wenn eine Hündin zweimal hintereinander belegt wurde, muss sie bei der nächsten Hitze frei bleiben!
Rüden werden bei Kleinrassen erst nach dem 12. Lebensmonat und bei Großrassen nach dem vollendeten 14. Lebensmonat zur Zucht zugelassen. Voraussetzungen dafür sind jedoch die unter 1.k und l genannten Auflagen.
b. Nach vollendetem 8. Lebensjahr scheiden Rüden, Hündinnen nach dem 7. Lebensjahr von der Zucht aus. Überdurchschnittliche, sehr gut vererbende Rüden und Hündinnen können mit Genehmigung des Zuchtbuchamtes eine Zuchtverlängerung erhalten.
c. Die Zuchtverlängerung muss bei Hündinnen im 7. Lebensjahr und bei Rüden im 8. Lebensjahr genehmigt werden. Dies jedoch immer nur für ein Jahr!
3. Meldung des Wurfes
Würfe müssen unmittelbar nach dem Wurf dem Zuchtbuchamt in den ersten drei Tagen schriftlich unter Angabe der Rasse, des Wurfdatums und Anzahl der Rüden und Hündinnen gemeldet werden. Die Wurfabnahme darf erst nach der 6. Lebenswoche stattfinden. Erst wenn alle Unterlagen dem Zuchtbuchamt vorliegen, kann die Zuchtbescheinigung erfolgen.
4. Wurfabnahme
a. Wurfabnahmen dürfen nur von einem Zuchtwart des VDR e.V. vorgenommen werden.
b. Bei der Wurfabnahme müssen Muttertier und Welpen zusammen vorgeführt werden.
c. Kann das Muttertier ohne triftigen Grund nicht vorgeführt werden, kann eine Zuchtabnahme nicht erfolgen.
d. Die Namen der Welpen beginnen beim ersten Wurf im Zwinger mit dem Buchstaben "A", beim Zweiten mit dem Buchstaben "B" bis "XYZ".
e. Sollte im Zwinger mehr als eine Rasse gezüchtet werden, so ist das Alphabet nicht getrennt von Rassen anzuwenden (s. Pkt. d.).
f. Zur Beantragung der Ahnennachweise ist das Original der Ahnentafel der Mutterhündin, deren Zuchttauglichkeit, die HD- Bewertung bei einem Stockmaß über 45 cm, die Keilwirbeluntersuchung bei entsprechend angegebenen Rassen, evtl. Championate oder Titel, der Wurfmeldeschein, der Deckschein sowie die Ahnentafel des Deckrüden an das Zuchtbuchamt zu senden.
g. Sollte der Rüde auch im Besitz des Züchters sein, so ist dessen Ahnentafel ebenfalls als Original einzusenden (sonst wie unter Pkt. f).
5. Chipung
Um ein Vertauschen oder Verwechseln der Welpen zu vermeiden, sollten alle Welpen gechipt werden. Ist kein Chip vorhanden, muss ein Chip vom Tierarzt gesetzt werden und dokumentiert sein.
6. Kupieren
Das Kupieren der Ohren und der Rute ist nach dem Tierschutzgesetz verboten. Ausnahmen sind nur nach dem gültigen Tierschutzgesetz möglich.
7. Keilwirbeluntersuchung/ Bestimmungen
Bei folgenden Rassen sind Keilwirbeluntersuchungen zur Zuchtzulassung erforderlich:
Mops, Französische Bulldogge, Englische Bulldogge, Pekinese und Boston Terrier
Bei der Begutachtung werden 5 Grade unterschieden:
I. Grad: es liegen keine Keilwirbel vor = zur Zucht zugelassen
II. Grad: es liegen 1-3 Keilwirbel vor, wobei sich kein ausgeprägter Keilwirbel am
Übergang Brust-/ Lendenwirbelsäulenbereich befindet = zur Zucht zugelassen
III. Grad: es liegen 4-6 Keilwirbel vor, wobei kein ausgeprägter Keilwirbel am Brust-/
Lendenwirbelsäulenbereich vorliegt = zur Zucht zugelassen, aber nur mit
keilwirbelfreiem Zuchttier (Grad I)
IV. Grad: es liegen ausgeprägte Keilwirbel am Übergang Brust-/ Lendenwirbel- säulenbereich vor = keine Zuchtzulassung
V. Grad: es liegen mehr als 6 Keilwirbel vor = keine Zuchtzulassung
8. Hüftgelenksdysplasie (HD)/ Bestimmungen
a. Alle Hunderassen mit einem Stockmaß über 45 cm müssen einen HD- Befund nachweisen.
b. HD- Formel des VDR:
HD- I = HD- frei (normal)
HD- II = Übergangsform (Verdacht)
HD- III = leichte HD (noch zugelassen)
HD- IV = mittlere HD
HD- V = schwere HD
Hinweise zur Zucht:
HD- I und HD- II dürfen untereinander gepaart werden.
HD- III darf nur mit HD- I gepaart werden.
HD- IV und HD- V bedeuten Zuchtverbot!
c. Ausnahmen nur nach vorheriger Genehmigung.
9. Zuchtvoraussetzung
a. Zuchtvoraussetzung ist, dass sich Züchter streng an den Rassestandard halten.
b. Dieser wird auf Nachfrage vom Zuchtbuchamt übersandt.
c. Verstöße gegen die Zuchtordnung müssen mit dem Ausschluss aus dem VDR e.V. Köln geahndet werden. Darüber entscheidet der Vorstand des VDR e.V. Köln.
10. Gebrauchs- und Jagdhunde- Körordnung
a. Körungen können nur durch vom VDR e.V. Köln anerkannte Körmeister vorgenommen werden.
b. Hunde, die angekört werden sollen, müssen bei Kleinrassen mindestens 12 Monate und bei Großrassen mindestens 14 Monate alt sein sowie die Schutz- oder Jagdhundeprüfung bestanden haben.
c. Hunde mit schwachem Wesen können nicht gekört werden. Desgleichen muss jeder Hund schussgleichgültig sein.
d. Es kann die Körklasse I und Körklasse II vergeben werden. Die Körklasse I auf 2 Jahre, die Körklasse II nur auf 1 Jahr.
e. Sollte die Körklasse I zweimal hintereinander erreicht werden, so wird das Tier auf Lebenszeit angekört.
11. Abgabe der Welpen
Welpen sollten nicht vor der 8. Lebenswoche abgegeben werden.
Wichtiger Hinweis !!!
Die Vorschriften des jeweiligen Tierschutzgesetzes sind zu beachten. Sollte eine der Statuten nicht dem Tierschutzgesetz entsprechen, so sind die restlichen Statuten in jedem Fall bindend.